Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieses Dokument fasst die wesentlichen Inhalte der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zusammen. Geschäftskunden erhalten auf Anfrage einen unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag.
Stand: Juli 2026
1. Gegenstand und Dauer
Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Bereitstellung der SaaS-Anwendung durch Tim Schneider (Auftragsverarbeiter) für den Kunden (Verantwortlicher). Verarbeitet werden Account-Daten sowie HubSpot-Konfigurations-Metadaten (read-only, keine personenbezogenen CRM-Daten). Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
2. Weisungsbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet ist.
3. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
4. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (u. a. Zugriffskontrolle, Verschlüsselung in Transport und Ruhe, Mandantentrennung, GET-only-Client mit Endpoint-Allowlist, Protokollierung). Die ausführliche Darstellung der TOMs ist Anlage zum unterzeichneten AVV.
5. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
- Hostinger International Ltd. — Server-Betrieb & Hosting der Anwendung (EU).
- Stripe Payments Europe, Ltd. — Zahlungsabwicklung & Rechnungsstellung (Irland (EU), Konzern USA — SCC).
- Resend (Plimsy, Inc.) — Versand von Transaktions-E-Mails (USA — Standardvertragsklauseln (SCC)).
- Anthropic PBC — KI-gestützte Analyse der Konfiguration (Claude) (USA — Standardvertragsklauseln (SCC)).
Über Änderungen im Bestand der Unterauftragsverarbeiter wird der Verantwortliche vorab informiert und erhält ein Widerspruchsrecht.
6. Unterstützung und Betroffenenrechte
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12 ff. DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO und meldet ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich.
7. Löschung und Rückgabe
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter — nach Wahl des Verantwortlichen — alle personenbezogenen Daten zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
8. Kontroll- und Nachweisrechte
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Rahmen. Einzelheiten regelt der unterzeichnete AVV.